Kindertagespflege
- ein individuelles, familiennahes Betreuungsangebot
Kindertagespflege ist nach § 23 SGB VIII eine Form der Betreuung, die als gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anzusehen
ist und dem Wunsch- und Wahlrecht von Eltern, nach § 5 SGB VIII, entspricht.
Wo kann die Betreuung stattfinden?
- Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegepersonen stattfinden
- Kindertagespflege kann ebenfalls im Haushalt der Eltern erfolgen (Kinderfrau)
- Kindertagespflege kann auch in anderen geeigneten Räumen
angeboten werden.
Alle drei Angebotsformen sind eine adäquate Antwort auf die verschiedenen Bedürfnisse berufstätiger Eltern.
Besonders für kleine Kinder ist die Tagesbetreuung in Familien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, neben der eigenen Familie, eine sehr gute Betreuungsform. Auch für Kinder im Kindergarten- und Schulalter ist sie gut geeignet, um eine Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen.
Herausragende Merkmale dieses Kinderbetreuungsangebotes sind:
Bei eingeschränkten erzieherischen Möglichkeiten der Herkunftsfamilie kann die Tagespflege präventiven Charakter haben.
Die Tagesbetreuung von Kindern in Familien kann in der gemeinsamen Erziehungsverantwortung zweier Familien ein Beispiel sein für Innovation im Zusammenhang von Lebensgemeinschaften. Sie kann Familien durch Kooperation mehr Sicherheit in Erziehungsfragen geben.
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